Wenn Sie ab dem 1.8.2016 mit einer Umschulung begonnen haben, können Sie Weiterbildungsprämien bei Ihrer Agentur für Arbeit beantragen. Die Prämien werden für das Bestehen von Zwischen- und Abschlussprüfungen gezahlt:
- Die Prämie für das Bestehen der Zwischenprüfung beträgt 1.000 Euro. Voraussetzung ist, dass in den jeweiligen Berufsgesetzen oder Ausbildungsverordnungen eine Zwischenprüfung festgelegt ist. In Berufen mit gestreckter Abschlussprüfung (z.B. im Berufsbild Kaufmann/-frau für Büromanagement) gilt für die Prämienzahlung der erste Teil der Abschlussprüfung als Zwischenprüfung.
- Die Prämie für das Bestehen der Abschlussprüfung beträgt 1.500 Euro.
- Um die Prämie zu erhalten, müssen Sie Ihrer Agentur für Arbeit einen Nachweis über das erfolgreiche Bestehen der Zwischen- und Abschlussprüfung vorlegen (z.B. durch Vorlage einer Zeugniskopie der IHK).
- Berücksichtigen Sie aber bitte, dass eine Prämienzahlung nur möglich ist, wenn die Umschulung in einem Ausbildungsberuf erfolgt, für den eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren festgelegt ist.
Stand 28.10.2016, Quelle: Bundesagentur für Arbeit